Schulverfassung

Unsere Regeln für ein gutes Zusammenleben in der Schulgemeinschaft
- Schulverfassung -


„Der Einzelne ist mitverantwortlich
für das Ganze
durch alles, was er tut.“
Karl Jaspers

Präambel

Neben den Bestimmungen des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) und den Regelungen der Realschulordnung (RSO) sichern die Vereinbarungen in der „Schulverfassung“ die Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrags unserer Schule. Dabei wirken alle Angehörigen der Schulgemeinschaft verantwortungsbewusst und vertrauensvoll zusammen. Schüler, Eltern, Lehrer und Mitarbeiter der Schulverwaltung bemühen sich, ihre Schule als Lebensraum zu gestalten, in dem sich alle Beteiligten wohlfühlen. Mit ordentlichem, respektvollem und höflichem Verhalten achten wir die Würde des Mitmenschen; mit sorgsamer Behandlung des Gebäudes und pfleglicher Nutzung des Inventars schätzen wir den Wert des gemeinschaftlichen Eigentums. Die Lehrkräfte und die ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler halten sich nach bestem Wissen und Gewissen an die im gegenseitigen Einvernehmen erstellten Regeln.

Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.

1. Verhalten vor dem Unterricht
1.1 Ab 8:10 Uhr befinden sich die Schüler in ihren Klassenzimmern; sie legen ihre Unterrichtsmaterialien bereit. Die Tür des Klassenzimmers bleibt bis zum Eintreffen der Lehrkraft geöffnet. Der Unterricht beginnt um 8:15 Uhr.
1.2 Turnhallen, Schwimmbad und andere Fachräume werden grundsätzlich nur bei Anwesenheit einer Lehrkraft betreten.
1.3 Oberbekleidungsstücke wie Jacken und Mützen werden in den Garderoben vor den Klassenzimmern aufbewahrt; die Garderobentüren werden geschlossen. Wertvolle Gegenstände und Geldbeträge sollten nicht in den Garderobenschränken verstaut, sondern stets mitgeführt werden, da bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung kein Versicherungsschutz besteht.

2. Verhalten im Unterricht
2.1 Lehrer und Schüler achten auf einen pünktlichen Unterrichtsbeginn. Die Lehrkraft beendet die Unterrichtsstunde, nicht der Schulgong.
2.2 Die Schüler halten die erforderlichen Unterrichtsmaterialien für die jeweilige Stunde bereit.
2.3 Die Schüler befolgen die Anweisungen der Lehrkräfte.
2.4 Die Schüler beteiligen sich aufmerksam und aktiv am Unterricht. Sie achten das Recht ihrer Mitschüler und Lehrer auf ungestörtes Lernen und Lehren.
2.5 Die Schüler erledigen die im Unterricht erteilten Hausaufgaben zuverlässig und gewissenhaft.

3. Verhalten beim Stundenwechsel
3.1 Beim Stundenwechsel bleiben die Schüler bei geöffneten Türen im Klassenzimmer und verhalten sich ruhig und ordentlich.
3.2 Toiletten werden beim Stundenwechsel mit Erlaubnis der Lehrkraft aufgesucht.
3.3 Fehlt eine Lehrkraft zu Beginn der Unterrichtsstunde, so meldet dies einer der Klassensprecher nach zehn Minuten im Sekretariat.
3.4 In jeder Klasse übernehmen zwei Schüler nach festgelegtem Verfahren den Ordnungsdienst. Zu ihren Aufgaben gehört es, die Tafel zu reinigen und Mitschüler zur Sauberkeit anzuhalten. Sie achten darauf, dass nach Verlassen des Klassenzimmers das Licht ausgeschaltet ist und die Fenster geschlossen sind.
3.5 Getränke und andere Nahrungsmittel können in der Pause besorgt werden. Das Getränkeholen beim Stundenwechsel ist nicht gestattet. Im Unterricht wird nur mit Erlaubnis der Lehrkraft getrunken; Glasflaschen sind in den Sporthallen, im Schwimmbad und in den Umkleidebereichen wegen der Verletzungsgefahr durch Scherben nicht erlaubt.
3.6 Mützen und Kappen werden im Unterricht nicht getragen; ebenso wird auf das Kauen von Kaugummis verzichtet. Dies gebietet die Höflichkeit.

4. Verhalten während der Pause
4.1 Die Schüler verhalten sich in der Pause so, dass sie ihre Mitschüler nicht belästigen oder gefährden.
4.2 Die Pause wird grundsätzlich im Freien in den vorgesehenen Aufenthaltsbereichen verbracht. Bei ungünstiger Witterung erfolgt eine Durchsage zum Verbleib im Schulgebäude in den ausgewiesenen Bereichen. Während der Pause darf das Schulgrundstück nicht verlassen werden.
4.3 Toiletten können zu Beginn und am Ende der Pause aufgesucht werden, ansonsten nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft.
4.4 Die Rasenflächen des Pausenhofs dürfen nur bei trockenem Wetter betreten werden. Das Ballspiel ist in der Pause aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
4.5 Im Winter werden nur die vom Schnee geräumten und gestreuten Flächen betreten. Das Schneeballwerfen ist wegen möglicher Gefährdungen von Personen nicht erlaubt.
4.6 Beim Pausenverkauf stellen sich die Schüler diszipliniert und geordnet an, ohne zu drängeln.
4.7 Die Schüler achten auf Ordnung und Sauberkeit. Abfälle werden getrennt in die vorgesehenen Abfallbehälter entsorgt; Flaschen werden in den Getränkeautomaten zurückgestellt.
4.8 Die Sportanlagen, der Fahrradabstellbereich sowie die Parkplätze vor der Schule gehören nicht zum Aufenthaltsbereich während der Pause.

5. Verhalten nach Unterrichtsschluss
5.1 Am Ende des Unterrichts räumen die Schüler unter Aufsicht der Lehrkraft das Klassenzimmer auf, stellen die Stühle hoch, schließen die Fenster und verlassen das Klassen-zimmer diszipliniert.
5.2 Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schüler in der Regel das Schulhaus. Schüler, die länger an der Schule bleiben, können sich in den vorgesehenen Bereichen bei den „Bunten Stühlen“, in der Eingangshalle sowie im Pausenhof aufhalten.
5.3 Zur Verpflegung können die Schüler am Mittag die Cafeteria des benachbarten Gymnasiums und das Schülercafe der anliegenden Fachoberschule aufsuchen.
5.4 An den Bushaltestellen verhalten sich alle Schüler auch gegenüber Schülern anderer Schulen rücksichtsvoll und hilfsbereit.

6. Verhalten im Allgemeinen
6.1 Ein gepflegtes Schulgelände ist die Visitenkarte einer Schule. Es sind daher alle Schüler aufgerufen, auf Ordnung und Sauberkeit zu achten.
6.2 Fahrzeuge dürfen nur in den vorgesehenen Bereichen abgestellt werden. Die Abstellplätze vor dem Haupteingang sind für Lehrkräfte, Angestellte und Besucher reserviert. Fortbewegungsmittel wie Roller, Inlineskates oder Skateboards dürfen nicht mit ins Schulgebäude genommen werden.
6.3 Aus Sicherheitsgründen ist das Fahren mit Fahrzeugen aller Art im Bereich der Abstellplätze nur im Schritttempo erlaubt. In allen anderen Bereichen des Schulgeländes ist das Fahren unzulässig.
6.4 Grundsätzlich wird im Schulhaus und auf dem Schulgelände zur Sicherheit aller Anwesenden nicht gerannt.
6.5 Balkone und Außentreppen werden von den Schülern nur bei Feueralarm betreten.
6.6 Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrkraft oder nach Rücksprache im Sekretariat gestattet, nachdem dort das Einverständnis der Erziehungsberechtigten eingeholt wurde.
6.7 Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlung können Mobilfunktelefone oder sonstige digitale Speichermedien vorübergehend einbehalten werden.
6.8 Alle Formen körperlicher und psychischer Gewalt wie „Mobbing“, Belästigung, Bedrohung oder Gefährdung werden im Sinne einer gesunden Entwicklung und unbelasteten Entfaltung sowie der seelischen und körperlichen Unversehrtheit aller Schüler strikt verurteilt.
6.9 Bei unerlaubten Ton- und Bildaufnahmen im Schulbereich, bei ungenehmigten Veröffentlichungen im Internet und bei „Cyber-Mobbing“ ist mit polizeilichen Ermittlungen und juristischen Konsequenzen zu rechnen.
6.10 Der Konsum von alkoholischen Getränken und das Rauchen sind im gesamten Schulbereich untersagt.
6.11 Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte begegnen sich in angemessener Kleidung und respektieren sich gegenseitig durch höfliche Umgangsformen.
6.12 Beschädigungen an Einrichtungsgegenständen werden dem Klassenleiter, dem Hausmeister oder im Sekretariat gemeldet. Die Kosten für Reparatur oder Ersatz mutwillig beschädigter Gegenstände werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
6.13 Jeder Unfall auf dem Schulweg und im Schulbereich muss aus versicherungsrechtlichen Gründen unverzüglich im Sekretariat gemeldet werden.
6.14 Fundgegenstände werden beim Hausmeister abgegeben und können vor dessen Büro abgeholt werden.

7. Verhalten im Gefahrenfall
7.1 Gefahrensituationen aller Art sind unverzüglich im Sekretariat zu melden. 7.2 Der Hausalarm wird durch die Schulleitung über den Hausmeister ausgelöst, bei akuter Gefahr von jedermann.
7.3 Bei Alarm ist die Beleuchtung anzuschalten; Fenster und Türen werden geschlossen.
7.4 Die Schüler verlassen klassen- oder gruppenweise unter Aufsicht der Lehrkräfte auf den gekennzeichneten Fluchtwegen das Schulhaus und suchen den festgelegten Sammelplatz auf.
7.5 Besondere Anweisungen über die Sprechanlage sind genau zu befolgen. 7.6 Die in den Klassenzimmern und Fachräumen veröffentlichten Alarm- und Fluchtpläne sind zu beachten.

Verstöße gegen die Bestimmungen der Schulordnung und die Regeln der Schulverfassung können mit geeigneten und angemessenen Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen geahndet werden. Ein rücksichtsvolles, umsichtiges und anständiges Verhalten erübrigt solche Maßnahmen. Gegenseitiges Verständnis, Toleranz und Versöhnungsbereitschaft vermindern Konflikte im Schulalltag. Neben der Schulpsychologin, den Verbindungslehrern, Streitschlichtern, Tutoren und Schulsanitätern, die sich vorbeugend für die Pflege eines guten Schulklimas einsetzen und in Konfliktfällen Hilfe gewähren, leisten alle Angehörigen der Schulgemeinschaft ihren Anteil an einem harmonischen, reibungslosen und gewinnbringenden Zusammenleben.

Die Regeln dieser Schulverfassung wurden im Einvernehmen unter allen Beteiligten festgelegt: Schulforum, Eltern-, Schüler-, Personalvertretung, Aufwandsträger, Schulleitung.

Die Schulverfassung ersetzt die vormalige Hausordnung; sie gilt seit 1. Januar 2016.